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Tierschutz

 

 

Als Tierschutz werden alle Aktivitäten des Menschen bezeichnet, die dem Ziel dienen, Tieren ein artgerechtes Leben ohne unnötige Leiden, Schmerzen und Schäden zu ermöglichen.

Der Tierschutz steht dabei stets im Widerspruch zu den Interessen der Tiernutzung, darin liegt das Konfliktpotential der Thematik. Denn die Nutzung der Tiere – beispielsweise in der Landwirtschaft oder Forschung – ist praktisch regelmäßig mit einer Schädigung der Tiere verbunden.

Vom Artenschutz unterscheidet sich der Tierschutz durch die Zielrichtung: geht es beim Artenschutz darum, den Bestand von Tierarten bzw. der Artenvielfalt zu erhalten, so zielt der Tierschutz auf das einzelne Tier und seine Unversehrtheit Tierheilpraktiker

 

Geschichte

Der Gedanke des Tierschutzes findet sich bereits im Alten Testament, er findet erstmals größere Verbreitung in der Antike, um dann in der christlich-abendländischen Kulturgeschichte über Jahrhunderte praktisch bedeutungslos zu werden. Seit dem 19. Jahrhundert entstanden Tierschutzbewegungen und –organisationen, und das Thema spielt eine zunehmende Rolle in der gesellschaftlichen Diskussion.

 

Gesetzlicher Tierschutz

Der gesetzliche Tierschutz umfasst gesetzgeberische Maßnahmen wie Gesetze, Verordnungen und andere staatliche Regelungen, die unmittelbar den Tierschutz betreffen oder ihn indirekt berühren. Das erste Tierschutzgesetz wurde erst 1822 in England erlassen und schützte Pferde und Großvieh vor Misshandlungen.

In Deutschland wurde im Reichstrafgesetzbuch vom 15. Mai 1871 (§360 Nr. 13) mit Strafe bedroht, der „öffentlich oder in Ärgerniß erregender Weise Thiere boshaft quält oder roh misshandelt.“ Am 24. November 1933 wurde das Reichstierschutzgesetz erlassen. Dieses galt bis Anfang der 1970er Jahre. Am 24. Juli 1972 wurde in der Bundesrepublik Deutschland ein neues Tierschutzgesetz erlassen. Dieses wurde mehrfach überarbeitet; am 22. August 1988 wurde es in neues Form verkündet, das jetzt gültige Gesetz trat am 1. Juni 1998 in Kraft.

Im BGB §90 a wird seit 1990 ausdrücklich festgestellt, dass Tiere nicht, wie bis dahin, als Sachen, sondern als lebende Wesen anzusehen sind.

Am 26. Juli 2002 wurde im Plenum des Bundestages das Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz verankert. Der Artikel 20a [1] (http://dejure.org/gesetze/GG/20a.html) des Grundgesetzes lautet nun:

"Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."

In der Schweiz wurde am 9. März 1978 das Tierschutzgesetz verabschiedet und am 27. Mai 1981 die Tierschutzverordnung.

In Österreich ist der Tierschutz Ländersache. Im Strafgesetzbuch vom 1. Januar 1975 sind die Strafbestimmungen für rohe Misshandlung von Tieren bundeseinheitlich festgelegt: bis zu ein Jahr Freiheitsentzug oder 360 Tagessätze Geldstrafe. Außerdem existiert seit dem 1. Juli 1974 ein Tierversuchsgesetz.

2004 wurde das Ziel des Tierschutzes auch in den Entwurf der EU-Verfassung aufgenommen:

"Bei der Festlegung und Durchführung der Politik der Union in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei, Verkehr, Binnenmarkt, Forschung, technologische Entwicklung und Raumfahrt tragen die Union und die Mitgliedstaaten den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere als fühlende Wesen in vollem Umfang Rechnung; sie berücksichtigen hierbei die Rechts- und Verwaltungsvorschriften und die Gepflogenheiten der Mitgliedstaaten insbesondere in Bezug auf religiöse Riten, kulturelle Traditionen und das regionale Erbe."

(THP)

Tierschutzorganisationen

1837 gründete der Pfarrer Albert Knapp in Stuttgart den ersten deutschen Tierschutzverein, dem überall in Deutschland weitere folgten. Sie schlossen sich 1881 zum Deutschen Tierschutzbund zusammen. Dieser vereinigte 1992 etwa 650 Tierschutzvereine mit über 600.000 Mitgliedern. Die Tierschutzorganisationen der Europäischen Gemeinschaft arbeiten in der Eurogroup for Animal Welfare zusammen. Am 1. Januar 1981 wurde die World Society for the Protection of Animals (WSPA) gegründet.

 

Tierschutz in anderen Kulturen

Einen Tierschutz, wie er im christlich-abendländischen Kulturkreis verstanden wird, gibt es in anderen Kulturen nicht.

Allerdings findet sich in vielen anderen Kulturen auch nicht die strikte Unterscheidung zwischen Menschen und den Tieren. In den frühen Kulturen der Menschheit (z.B. im alten Ägypten - und bei so genannten Naturvölkern bis heute - findet man eine mehr oder weniger ausgeprägte Tierverehrung. Auch in vielen asiatischen Religionen (Hinduismus, Jainismus, Buddhismus) haben Tiere eine besondere Stellung. Im Reich des Kaisers Ashoka (272 v. Chr.-232 v. Chr.) war die Stellung der Tiere sogar gesetzlich geregelt.

 

Tierschutzethik

Die Frage nach der ethischen Bewertung des Tierschutzes wird unterschiedlich beantwortet, je nachdem wie die Position von Mensch und Tier gesehen wird.

In vorgeschichtlicher Zeit galt dem Menschen die ganze Natur als gleichberechtigtes beseeltes Gegenüber. Dies galt auch und besonders für die Tiere. Dennoch war eine Nutzung der Tiere, zunächst durch die Jagd, überlebenswichtig. Jagd- und Tierdarstellungen aus dieser Zeit zeugen noch heute vom Bemühen, zu einer Versöhnung mit den getöteten Tieren zu kommen Tierheilpraktiker.

THP Tierheilpraktikerin

Kirche und Tierschutz

In den Schriften des Alten Testaments findet sich die Vorstellung, dass Tiere als gleichwertige Partner des Menschen geschaffen wurden. So werden im Schöpfungsbericht der Genesis (Genesis 1,20ff) die Tiere von Gott ebenso gesegnet (Genesis 1,22) wie der Mensch (Genesis 1, 28). Dass der Mensch dabei zum Herrscher über die Erde eingesetzt wird, steht dazu nur scheinbar im Widerspruch: In dieser Vorstellung ist er gemeinsam mit der Natur dem Segen Gottes unterstellt und für diese verantwortlich. Der Frieden im Garten Eden, in dem es keinen Tod gibt, umfasst ausdrücklich auch die Tiere.

Erst durch den Sündenfall wird der Schöpfungsfriede gestört, der Tod und das Getötet-Werden kommt in die Welt, und der Mensch kleidet sich mit den Fellen der Tiere (Genesis 3,19 ff).

In Exodus 20,10 werden die Nutztiere der Familie zugerechnet und ausdrücklich in die Shabbatruhe einbezogen. Auch bei Jesaja wird in der Prophezeiung eines künftigen Friedensreiches, das der Prophet als ein Reich der Gerechtigkeit beschreibt, die Tierwelt ausdrücklich einbezogen (Jes.11,5 ff).

In der Geschichte der Kirche spielt der Tierschutz kaum eine Rolle. Der Mensch als Gott ähnliche Schöpfung steht über den Tieren und ist berechtigt, sich ihrer zu seinem Nutzen zu bedienen. Dass den Tieren dabei keine unnötigen Leiden oder Schäden zugefügt werden dürfen, versteht sich schon aus dem Gebot der Barmherzigkeit.

Dem steht eine Tradition gegenüber, die im Tier das gleichwertige Mitgeschöpf Gottes sieht. Diese wurde schon früh von Franz von Assisi (1182-1228) vertreten, der das Gebot der Nächstenliebe auf die gesamte Schöpfung bezog. Es schloß daher für ihn die Tiere ausdrücklich als "uns gleich gestellte Werke des allmächtigen Schöpfers - unsere Brüder" mit ein.

Auch Albert Schweitzer (1875-1965) war mit seinem Konzept der Ehrfurcht vor dem Leben zu seiner Zeit ein Außenseiter. Als Kernsatz seiner Auffassung wurde diese Aussage berühmt: "Ich bin Leben, das leben will, inmitten von Leben, das leben will."

Daraus folgte für Schweitzer, dass die Grundsätze der Ethik nicht an der Artengrenze zwischen Mensch und Tieren enden, sondern der Mensch zu ethischem Verhalten gegenüber der gesamten Schöpfung verpflichtet ist. Für ihn bedeutete das unter anderem auch, dass das Töten von Tieren für die Ernährung der Menschen nicht zulässig sei.

Kein geringerer als Karl Barth (1886-1968), der Schweitzers Theologie eher ablehnte, warnte davor, Schweitzers Auffassungen als "sentimental" abzutun: "Wie rechtfertigt man sich eigentlich, wenn man es anders hält, als es Schweitzer (...) von einem haben will?"

Eine ähnliche Argumentation gibt es bei Fritz Blankes (1900-1967) Ethik der Mitgeschöpflichkeit und in neuerer Zeit bei Eugen Drewermann (* 1940).

THP Tierheilpraktikerin

Heimtiere

Bei der Heimtierhaltung kann es zu verschiedenen Tierschutzproblemen kommen. Außer den offensichtlichen Fällen – mutwilliger Tierquälerei, Aussetzen von Tieren, grober Vernachlässigung – spielt hier die nicht artgerechte Haltung die Hauptrolle. Obwohl domestizierte Tiere sich an das Leben mit Menschen gut angepasst haben, haben sie doch Mindestansprüche an ihre Haltungsbedingungen: neben artgerechter Ernährung vor allem ausreichende Bewegungsmöglichkeiten und Beschäftigungsangebote und ausreichender Sozialkontakt sowohl zu Artgenossen als auch zu Menschen.

Für die Haltung von Hunden gibt die Tierschutz-Hundeverordnung vom 2. Mai 2001 Mindestanforderungen vor. Für andere Haustiere liegen keine gesetzlichen Regelungen vor.

Besonders problematisch ist die private Haltung von nicht domestizierten Wildtieren. Diese stellen Haltungsansprüche, die ohne ausreichende Sachkenntnisse und ausreichende materielle Mittel kaum erfüllbar sind.

Viele Probleme der Heimtierhaltung fangen die regionalen Tierschutzvereine mit ihren Tierheimen in ehrenamtlicher Arbeit auf: sie gehen Hinweisen auf Tierquälerei und nicht artgerechte Haltung nach, nehmen unbedacht angeschaffte Haustiere auf, übernehmen die kommunale Aufgabe der Abwehr von Gefahren durch streunende Tiere (vor allem Hunde) und betreuen verwilderte Haustiere.

Unter den verwilderten Haustieren sind besonders Katzen und Stadttauben zu nennen, in vielen Ländern kommen dazu noch Hunde. Diese Tiere sind als Nachfahren domestizierter Haustiere nicht oder nur bedingt fähig, für sich selbst zu sorgen. Wichtig ist hier, die Fortpflanzung einzudämmen und durch artgerechte Fütterung für eine stabile gesunde Population zu sorgen.

THP Tierheilpraktikerin Rabea Henkemeier Wadersloh Homöopathie, Phytotherapie, traditionelle chinesische Medizin, TCM, Bach-Blütentherapie, Bach Blütentherapie